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Erweiterung der Behindertenanwaltschaft: Wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Der am 13.06.2024 eingebrachte Initiativantrag der beiden Regierungsparteien für inklusive Projekte wird seitens der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ausdrücklich begrüßt. Neben der Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. So stehen künftig 50 Millionen Euro zusätzlich für inklusive Projekte zur Verfügung, allen voran werden für den Bereich Recht auf Arbeit 36 Millionen Euro reserviert.

„Die Bundesregierung hat angekündigt, die langjährige Forderung „Lohn statt Taschengeld“ umzusetzen. Es freut mich daher, dass das Thema Zugang zum Arbeitsmarkt durch diesen Initiativantrag in den Fokus rückt und Menschen mit Behinderungen mehr Unterstützung erhalten werden, um am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können“, meint Behindertenanwältin Christine Steger.

Regionalstellen für die Behindertenanwaltschaft

Die angekündigte Erweiterung des Büros der Behindertenanwältin durch die Schaffung zusätzlicher Regionalstellen stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. „Mit diesem Schritt wird nicht nur die bundesweite Zuständigkeit gestärkt, sondern auch die regionale Unterstützung, Beratung und Begleitung – insbesondere bei Schlichtungsverfahren – erheblich verbessert“, ist Steger überzeugt.

“Es ist unerlässlich, dass Menschen mit Behinderungen dort unterstützt werden, wo sie leben. Durch die Erweiterung mittels Regionalstellen können wir sicherstellen, dass diese Unterstützung flächendeckend und effizient erfolgt”, betont die Behindertenanwältin. “Die Schaffung von Regionalstellen ermöglicht es uns, näher bei den Menschen zu sein und ihre Anliegen direkt vor Ort zu bearbeiten.”

Gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrats und bessere Ausstattung für das Überwachungsorgan der Republik

Neben der gesetzlichen Verankerung des Österreichischen Behindertenrats und der Festlegung des Dachverbandes als Beratungsgremium für die Regierung wird auch der Monitoringausschuss mit diesem Antrag künftig finanziell besser ausgestattet. Dies gewährleistet dem gesetzlich eingerichteten Überwachungsorgan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bessere Grundlagen nach den Pariser Prinzipien, die Standards für nationale Menschenrechtsinstitutionen vorgeben.