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Der Versuch der Gründung des Vereins “Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben” wurde nun untersagt. Die Gesetzeswidrigkeit des Vereins begründet die Landespolizeidirektion mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Bild: Lupe vergrößert Paragraphenzeichen. Bildquelle: BilderBox.com