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In der laufenden “Kind als Schadensfall”-Diskussion hat sich die “Aktion Leben” erneut mit Nachdruck hinter den Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner gestellt, der eine Änderung im Schadenersatzrecht vorsieht. Das geltende Recht sei “ein Skandal”, da es Menschen mit Behinderung zu “Menschen zweiter Klasse” diskriminiere, so “Aktion Leben”-Präsidentin Gertraude Steindl bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien.
Laut geltendem Recht bestehe etwa ein Recht finanziellen Unterhalt durch den Arzt dort, wo nachgewiesen werden könne, dass Eltern abgetrieben hätten, wären die Behinderung vom Arzt rechtzeitig erkannt worden. Für all jene behinderten Kinder, die in vollem Wissen und bewusst geboren würden, bestehe hingegen kein Anspruch. Dies sei eine Ungleichbehandlung, der durch zweierlei zu begegnen sei: durch die von Bandion-Ortner vorgesehene und nun heftig umkämpfte Änderung im Schadenersatzrecht sowie durch eine bessere Unterstützung für Eltern mit behinderten Kindern.
“Aktion Leben” fordert eine klar geregelte staatliche Fürsorgepflicht für Behinderte. Die derzeitige Unterstützung für Eltern mit behinderten Kinder sei unzulänglich und oftmals ein “bürokratischer Hürdenlauf”. Zugleich unterstrich Steindl, dass eine Änderung im Schadenersatzrecht Ärzte nicht generell aus der Haftungspflicht entlasse.
Bei der Pressekonferenz präsentierte “Aktion Leben” weiters eine neue Webplattform, die die gesellschaftlichen Kräfte zur Änderung des geltenden Schadenersatzrechtes bündeln möchte. Unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.contra-schadenersatz.at kann man sich über die Rechtslage informieren, eine Petition zur Änderung im Schadenersatzrecht und zur gleichzeitigen Verbesserung der Unterstützung Betroffener unterzeichnen.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.kathpress.at; Quelle: OTS)